Sehr geehrte Damen und Herren,
in Besser Steuern widmen wir uns diesmal aktuellen Entwicklungen in der Umsatzsteuer. So hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) erneut mehrfach mit der Frage beschäftigt, welche Anforderungen die Angaben zur Leistungsbeschreibung und zum Leistungszeitpunkt erfüllen müssen, damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt. Auch bei der Beurteilung der Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern gibt es eine neue Sichtweise des höchsten deutschen Finanzgerichts. Wir stellen die einzelnen Urteile vor.
Die genannten Themen werden wir außerdem im Rahmen eines kostenfreien Webinars am 31. März 2020 vertieft darstellen. Unsere Expertin Ulrike Slotty-Harms wird Ihnen die wichtigsten Einzelheiten persönlich vorstellen und beantwortet gern Ihre Fragen.
Es grüßen Sie Paul Forst & Dr. Christoph Kneip
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