Sehr geehrte Damen und Herren,
in Besser Steuern fokussieren wir uns diesmal auf Entwicklungen in Gesetzgebung und Finanzverwaltung mit besonderer Relevanz für Private Clients.
Stichwort Kapitaleinkünfte: So hat der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ vom vergangenen Dezember die Möglichkeit zur Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften und anderen „hochriskanten“ Kapitalanlagen massiv eingeschränkt. Stichwort Nachfolge: Die Finanzverwaltung tritt einem Urteil des FG Münster entgegen und wendet ihre steuerzahlerfreundliche Sichtweise bei der Übertragung von Wohnungsunternehmen weiterhin an. Außerdem weisen wir auf ein BMF-Schreiben hin, wonach Mitunternehmeranteile ohne Aufdeckung der stillen Reserven unter Nießbrauchvorbehalt übertragen werden können.
Darüber hinaus erörtern wir im Rahmen eines kostenfreien Webinars am 24. November 2020 die Auswirkungen der Corona-Krise auf bereits erfolgte und anstehende Unternehmensnachfolgen. Unsere Expertin Dr. Claudia Klümpen-Neusel wird Ihnen die wichtigsten Einzelheiten persönlich vorstellen und beantwortet gern Ihre Fragen.
Es grüßen Sie Paul Forst & Dr. Christoph Kneip
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