Sehr geehrte Damen und Herren,
den Schwerpunkt unserer aktuellen Ausgabe rund um praxisrelevante Fragestellungen des Energiesektors bilden gesetzliche Neuerungen. So wurde zum 1. Januar 2021 mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Deutschland die Bepreisung von CO2-Emissionen aus dem Einsatz von Brennstoffen über ein Emissionshandelssystem eingeführt. Damit wird jetzt das Inverkehrbringen von Brennstoffen belastet und nicht erst der Zeitpunkt der tatsächlichen Emission. Für Unternehmen bestehen diverse Ausnahmen von dieser Regelung, die wir näher beleuchten.
Die im Dezember 2020 beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat die Perspektiven für eine Fortführung von Biogasanlagen über den erstmaligen Förderzeitraum hinaus wieder verbessert, auch wenn es bei dem Ausschreibungsverfahren für die Förderung von neuen und Bestandsanlagen bleibt. Ob die Novellierung ausreicht, um die vom Gesetzgeber formulierten Ziele für die Stromproduktion aus Biorohstoffen für 2030 von 8,8 GB pro Jahr zu erzielen, wird in der Branche kritisch beurteilt. Erfahren Sie, wie wir Betreiber von Biogasanlagen in dieser Situation unterstützen können.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre. Sollte der eine oder andere Beitrag Ihr Interesse wecken, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und erörtern Ihre Fragen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Es grüßt Sie Ihre Industriegruppe Energy & Natural Resources
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